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Allgemeine Bedingungen

Gültig ab 31.08.2020

 

1. Anwendungsbereich

 

Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen betreffen alle SchülerInnen, die sich bei der Musikschule ArtsCademia eingeschrieben haben, die Fächer und Kurse belegen, welche von der Musikschule ArtsCademia ausgeschrieben sind, und von Lehrpersonen mit gültigem Dienstleistungsvertrag unterzeichnet von der Musikschule ArtsCademia unterrichtet werden.

2. Allgemeine Bestimmungen

2.1 Öffnungszeiten

Die Musikschule ArtsCademia ist das ganze Jahr geöffnet.

2.2 Schuljahr

 

Der Musikunterricht beginnt in der Woche nach dem offiziellen Schulbeginn nach den Sommerferien und endet am 02.07.2021. Die Schule respektiert die offiziellen Schulferien.

 

2.3 Kurse

 

2.3.1 Kursangebot

 

Instrumentalkurse werden einzeln oder in Gruppen unterrichtet. 

 

SchülerInnen, welche einen Instrumentalkurs belegen, müssen keine Theoriekurse (allgemeine Musiklehre) belegen, ausser wenn sie ein SMVP Diplom anstreben.

 

2.3.2 Allgemeine Bedingungen Unterricht 

 

Unterrichtsort:

 

Die Kurse finden in den Räumlichkeiten des Studio 21, Zehntweg 21i, 3006 Bern statt. Auf Anfrage des Schülers/ der Schülerin oder wegen Nichtverfügbarkeit der Räumlichkeiten, können die Kurse, in Übereinstimmung mit der Lehrperson, dem/der SchülerIn und der Schulleitung, bei dem/der SchülerIn zu Hause stattfinden.

 

Kurszeiten:

 

Die Kurse finden von Montag bis Freitag zwischen 8-22 Uhr und samstags zwischen 9-17 Uhr statt.

 

Die Kurszeiten eines Semester- oder Jahresabos, die für ein ganzes Semester oder für ein ganzes Schuljahr gültig sind, werden vor Beginn der Kurse je nach Verfügbarkeit der Lehrperson und der Räumlichkeiten festgelegt und können während dem Verlauf des Kurses, ausser in Ausnahmefällen, nicht mehr geändert werden.

 

Die Unterrichtszeiten einer einzelnen Lektion werden in gegenseitigem Einverständnis zwischen dem/der SchülerIn und der Lehrperson entweder von Mal zu Mal oder für mehrere aufeinanderfolgende Lektionen festgelegt. 

 

Wahl und Wechsel der Lehrperson:

 

Die Schulleitung ist verantwortlich für die Einteilung der SchülerInnen. LehrerInnenwünsche, welche bei der Einschreibung miteingereicht wurden, werden so gut als möglich berücksichtigt. Ein LehrerInnenwechsel kann in Ausnahmefällen von der Schulleitung bewilligt werden. Diese Anfrage muss schriftlich eingereicht werden.

 

Sprache:

 

Die Kurse werden generell auf deutsch erteilt. Falls eine andere Sprache nötig wäre, um den Kurs besuchen zu können, kann man sich bei der Schulleitung nach weiteren Möglichkeiten erkundigen.

 

Instrument:

 

Jede/r SchülerIn muss über ein passendes Instrument verfügen, um dem Kurs beiwohnen zu können. 

 

Unterrichtsmaterial:

 

Die SchülerInnen müssen sich selbstständig die von der Lehrperson vorgeschlagenen Lehrbücher, Noten und Hefte besorgen. Dieses Material ist nicht im Kurspreis miteinbegriffen.

 

Musikalische Vorkenntnisse:

 

Ein/e SchülerIn muss keine musikalischen Vorkenntnisse mitbringen.

 

Hausaufgaben:

 

Das Üben zu Hause ist empfohlen. Das regelmässige Üben des Instrumentes und der unterrichteten Theorie zu Hause kann den Fortschritt der unterrichteten Materie unterstützen. 

 

Vortragsübungen:

 

Dem/der SchülerIn wird vorgeschlagen, mindestens bei einem Konzert am Ende des Schuljahres mitzuspielen. Die Teilnahme ist absolut freiwillig. Andere Auftrittsmöglichkeiten können von der Schulleitung oder den Lehrpersonen vorgeschlagen werden.

 

Altersgrenze:

 

Das Mindestalter für den Instrumentalunterricht ist auf 6 Jahre festgelegt (oder entsprechend dem dritten Jahr der Primarschule), aufgrund der fehlenden Konzentrationsfähigkeit während des Kurses und bei der Arbeit zu Hause. Ausnahmen sind möglich nach einer Probelektion und mit Zustimmung der Lehrperson. 

Es gibt keine obere Altersgrenze. 

 

2.4 Art der Instrumentalkurse 

 

2.4.1 Probelektion

 

Probelektionen sind zugänglich für alle. Die Dauer der Probelektion ist 30, 45 oder 60 Minuten nach Absprache mit der Lehrperson. 

 

2.4.2 Einzellektionen

 

Einzellektionen sind zugänglich für alle. Die Dauer jedes Kurses ist 45 oder 60 Minuten für Erwachsene und 30, 45 oder 60 Minuten für Kinder und Studierende. Die Kurse finden in dem gewünschten Zeitabstand statt und können auf Wunsch des/r Schülers /Schülerin und nach Verfügbarkeit der Lehrperson auch während der Schulferien abgehalten werden. 

 

2.4.3 Semester- oder Jahresabo

 

Die Semester- oder Jahresabos sind zugänglich für Kinder, Studierende und Erwachsene. Ein Semester -oder Jahresabo besteht aus 18, respektive 36 wöchentlichen Unterrichtslektionen von 30, 45 oder 60 Minuten. Der Unterricht wird anhand des Schuljahres mit festgelegten Unterrichtszeiten organisiert.

 

3. Einschreibung

 

3.1 Zahlungsbedingungen und Gültigkeit der Einschreibung

 

Die Einschreibung für jegliche Angebote ist gültig sobald der/die SchülerIn oder sein gesetzlicher Vertreter das Einschreibeformular in Papierformat eingesandt oder es elektronisch übermittelt hat. 

 

Die Bezahlung der Gebühren bestätigen und garantieren die Einschreibung. 

 

3.2 Anmeldefrist

 

Die Einschreibung für Einzellektionen kann jederzeit während des Schuljahres vorgenommen werden. 

 

Die Einschreibungen für Semester- oder Jahreskurse werden normalerweise vor dem Beginn des Schuljahres eingereicht. 

Einschreibungen für das zweite Semester (Februar-Juni) können bis Ende Januar eingereicht werden. 

 

3.3 Dauer und Gültigkeit: Einzelne Lektionen 

 

Die Dauer und Gültigkeit für einzelne Lektionen sind unbegrenzt.

 

3.4 Dauer und Gültigkeit Semester- oder Jahreskurse

 

Ohne schriftlichen Rücktrittsbescheid adressiert an die Schulleitung, vor dem 31. August jeden Jahres (für Jahreskurse oder Semesterkurse des ersten Semesters des Schuljahres) und vor dem 31. Januar für Semesterkurse im zweiten Semester, verlängert sich die Einschreibung automatisch um ein Jahr, respektive ein Semester. Nach Ablauf dieser Fristen wird der Betrag des folgenden Semesters, respektive Jahres, in Rechnung gestellt und muss bezahlt werden. 

 

Kurse können nicht von einem Schuljahr aufs nächste verschoben werden oder im folgenden Schuljahr nachgeholt werden. 

 

4. Kündigung

 

4.1 Austritt aus Unterricht einzelner Lektionen

 

Ein/e SchülerIn, welche/r Unterricht in Einzellektionen belegt und gerne diesen Unterricht beenden würde, kann dies in Übereinstimmung mit der Lehrperson tun. Die Kündigung muss der Schulleitung schriftlich mitgeteilt werden, um das Dossier abschliessen zu können. 

 

4.2 Austritt aus Semester- /Jahresabos

 

Ein Austritt während des Schuljahres ist nicht möglich.

 

Die Beendigung der Kurse während des Schuljahres hat keinen Einfluss auf die bereits getätigten Zahlungen, auch dürfen keine monatlichen Zahlungen eingestellt werden, falls in monatlichen Raten gezahlt wird. 

 

Das Schulgeld muss vollumfänglich bezahlt werden, unabhängig vom Zeitpunkt des Abbruchs des Kursbesuches. 

 

5. Bezahlung

 

5.1 Abrechnung

 

Der Unterricht in Einzellektionen wird monatlich abgerechnet und am Beginn des Folgemonats in Rechnung gestellt. 

 

Die Semester- oder Jahresgebühren werden vor Kursbeginn in Rechnung gestellt. 

 

5.2 Unterrichtsmodell, Zahlungsbedingungen und Zahlungsfristen

 

5.2.1 Probelektion

 

Die Probelektionen müssen innerhalb 20 Tage ab dem Rechnungsdatum beglichen werden. 

 

5.2.2 Unterricht in Einzellektionen

 

Die Kurse in Einzelstunden müssen innerhalb 20 Tage ab dem Rechnungsdatum beglichen werden. 

 

5.2.3 Semesterabos / Jahresabos

 

Die Semester- oder Jahresabos werden monatlich in Rechnung gestellt, Ende jeden Monats für den folgenden Monat. Die Zahlungen müssen unbedingt vor dem Ersten jeden Monats beglichen werden. 

 

5.2.4 Zahlungsbedingungen

 

Die Zahlungen müssen pünktlich am Ende jeden Monats beglichen werden, oder als Dauerauftrag veranlasst werden für die gesamte Dauer des Kurses. 

 

Die Zahlungen können via E-Banking, Post- oder Banküberweisung getätigt werden. 

 

Eventuelle Zusatzkosten, wie zum Beispiel bei Postüberweisungen, müssen komplett vom Auftraggeber übernommen werden. 

 

5.2.5 Zahlungsverzug

 

Bei Nichtzahlung bis zum Fälligkeitsdatum wird eine erste Mahnung gegen eine zusätzliche Gebühr von CHF 40.- gesendet. Bei Nichtzahlung nach der zweiten Mahnung behält sich die Schulleitung das Recht vor, sich an ein Inkassobüro zu wenden und rückwirkend tägliche Zinsen in Höhe von 1% ab dem 1. Zahlungsschluss auf den auf der Erstrechnung angegebenen Gesamtbetrag einzuziehen und einschliesslich Erinnerungsgebühren zu erheben. 

 

Die Schulleitung behält sich das Recht vor, die Ausbildung eines/r Schülers/In zu unterbrechen, falls dessen Rechnungen nicht bezahlt werden. 

 

 

6. Absenzen

 

6.1 Absenz einer Lehrperson

 

Im Falle einer Absenz einer Lehrperson bei einem Semester- oder Jahresabo, wird der Unterricht in Absprache mit dem Schüler oder seines gesetzlichen Vertreters nachgeholt. 

 

Im Falle einer längeren Absenz der Lehrperson (mehr als zwei aufeinanderfolgende Wochen), wird die Schulleitung eine Stellvertretung organisieren, um die Fortsetzung des Kurses zu gewährleisten.

 

6.2 Absenz des/r Schülers/In 

 

Ein/e SchülerIn ist verpflichtet, 36 Lektionen während des gesamten Schuljahres zu besuchen. 

 

Die Absage eines Unterrichts muss der Lehrperson mindestens 48 Stunden im Voraus mitgeteilt werden. 

 

Im Falle der Absenz eines/r Schülers/In, vorausgesetzt dass dies wie beschrieben der Lehrperson gemeldet wurde, kann der Kurs in der letzten Woche vor den Sommerferien nachgeholt werden, vorausgesetzt dass die Lehrperson und das Unterrichtslokal verfügbar sind. Im Falle wiederholter Absenz eines/r Schülers/In, werden die Kurse nicht nachgeholt.

 

7. Konkurrenzklausel und Treue

 

Der/die Schüler/In oder sein gesetzlicher Vertreter verpflichten sich keine Privatkurse bei einer Lehrperson der ArtsCademia zu belegen, solange man in der Schule eingeschrieben ist. 

 

Diese Regelung gilt einschliesslich eines weiteren Jahres nach Beendigung der Einschreibung. 

 

8. Bildrechte

 

Bei den zahlreichen pädagogischen Aktivitäten wird es vorkommen, dass Fotos oder Videos gemacht werden, bei denen die SchülerInnen oder ihre gesetzlichen Vertreter abgebildet werden können. Die Schule könnte auch von der Presse für Bildmaterial angefragt werden. 

 

Die ArtsCademia nimmt sich das Recht, die SchülerInnen oder ihre gesetzlichen Vertreter im Rahmen der Aktivitäten der Schule zu fotografieren oder zu filmen und das Bildmaterial zu Werbezwecken zu verwenden. 

 

Fotos und Videos dürfen ausschliesslich von ArtsCademia für Werbezwecke verwendet werden.

 

9. Kontakt

 

9.1 Die Lehrperson

 

Jede/r SchülerIn hat einen direkten Kontakt zu seiner Lehrperson. Diese ist auch die Ansprechperson, um Fragen betreffend Musikunterricht, Art des Abos, Planung der Unterrichte und Rechnungsstellung zu klären. 

 

9.2 Die Schulleitung

 

Die Schulleitung der ArtsCademia ist zuständig für Einschreibungen, Austritte, Wechsel eines Kurses, Einrichtung der Kurslokale, Zustand der Instrumente und des Kursmaterials, Organisation sowie Teilnahme an den Aufführungen, Kursangebot, Dauer und Preise der Kurse, sowie für die internen Vorschriften.  

 

9.3 Gerichtsstand

 

Bei einem Streitfall ist der Gerichtsstand in Bern.

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